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Ausgegliederte Vermarktung

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Der Begriff "Ausgegliederte Vermarktung" bezieht sich auf einen Erzeugerbetrieb mit einem rechtlich eigenständigen Vermarktungsunternehmen.
Voraussetzung für die ausgegliederte Vermarktung ist, dass kein Zukauf von Dritten erfolgt,
sondern lediglich die im eigenen Erzeugerbetrieb erzeugte Ware vertrieben wird.
Weitere Bedingung ist, dass beide Unternehmen eine organisatorische Einheit bilden (gleiche Betriebsstätte und gleicher Eigentümer),
bei der die beiden Unternehmensteile jedoch rechtlich eigenständig firmieren.
Lohnunternehmen

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Lohnunternehmen, die im Auftrag Ihres Unternehmens einen Arbeitsschritt an dem Produkt / Rohstoff erbringen, müssen angegeben werden.
Als vertragliche Vereinbarung muss der „Regionalfenster-Vertrag für Lohnunternehmen“ verwendet werden.
Lohnunternehmen können im Rahmen der Kontrolle des Lizenznehmers mit geprüft und zertifiziert werden,
eine eigenständige Zertifizierung ist für diese Unternehmen nicht erforderlich.
Gruppenzertifizierung Handel mit unverpackten Produkten
Warenfluss
Lizenzmodell
Kategoriemodell Prozentuale Staffel

Das Lizenzmodell kann zum Jahresende geändert werden.

 
Die Regionalfenster Service GmbH erhebt zur Finanzierung der Umsetzung des Regionalfensters Gebühren.
Für die Beantragung von Produkten und Rohstoffen für das Regionalfenster fallen einmalig Bearbeitungs- und Registrierungsgebühren an.
Für die Nutzung der Regionalfenster-Deklaration fallen jährlich Lizenzgebühren an.
Jeder Lizenznehmer kann zwischen zwei Lizenzmodellen für die Lizenzgebühr wählen.
Informationen zu den Bearbeitungs- und Registrierungsgebühren sowie zu den Lizenzmodellen finden Sie
im Regionalfenster-Handbuch im Kapitel Lizenz- und Gebührensystem Regionalfenster.
Rohstoffherkunft
Zertifizierungsstelle
Anlagen zur Gruppenzertifizierung
 
Informationen zur Gruppenzertifizierung finden Sie im Leitfaden Gruppenzertifizierung.